Wir sind ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz und können daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen.
Alle Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich , bzw. 1500 € jährlich.
Ab Pflegegrad 2 jährlich 3112 € durch Entlastungsleistung und Verhinderungspflege