Wir sind ein landesrechtlich anerkannter Leistungserbringer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz und können daher mit den Pflege- und Krankenkassen abrechnen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Alltagsbetreuung werden ab dem Pflegegrad 1 von den zuständigen Krankenkassen oder Behörden getragen.

 

 

Alle Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich , bzw. 1500 € jährlich.

Ab Pflegegrad 2 jährlich 3112 €  durch Entlastungsleistung und Verhinderungspflege